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FAQ
Zur beruflichen Vorsorge gibt es viele Fragen oder Erklärungsbedarf. Gerne zeigen wir Ihnen hier die häufigsten Erläuterungen auf.

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Beitragsprimat

Im Beitragsprimat sind die Leistungen abhängig von den einbezahlten Sparbeiträgen, vom allfällig eingebrachten Altersguthaben aus der Pensionskasse des vorherigen Arbeitgebers (Freizügigkeitsleistung) sowie von der Verzinsung des Altersguthabens durch die aktuelle Pensionskasse. Das angesparte Altersguthaben wird bei der Pensionierung mit dem Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.

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BVG Mindestzinssatz

Die Altersguthaben werden nach den Bestimmungen des BVG mit einem Mindestzinssatz von 1.5% (Stand 2012) verzinst. Eine allfällige Anpassung dieses Zinssatzes obliegt dem Bundesrat und wird jährlich überprüft. Comunitas kann die Verzinsung der Altersguthaben im obligatorischen Bereich auch höher festsetzen; im überobligatorischen Bereich gelten keine gesetzlichen Vorgaben.

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Obligatorium und Überobligatorium

Über die durch das BVG geforderten Mindestleistungen (Obligatorium) hinaus kann eine Pensionskasse zusätzliche Leistungen vorsehen - das sog. Überobligatorium. Im überobligatorischen Bereich kann die Pensionskasse die Verzinsung der Sparguthaben sowie den Umwandlungssatz frei festsetzen. Das Obligatorium gilt für Löhne zwischen CHF 20'880 und CHF 83'520 (Stand 2011).

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Projektionszins

Der Projektionszins dient zur Berechnung des möglichen künftigen Altersguthaben im Beitragsprimat. Zum vorhandenen Sparkapital werden die künftigen Altersgutschriften bis zum Rücktrittsalter addiert und beide mit dem Projektionszinssatz verzinst. Der Projektionszinssatz ist weder garantiert noch verbindlich, sondern soll den Versicherten eine möglichst realitätsnahe Vorstellung über die Höre ihrer künftigen Altersleistungen ermöglichen.

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Sollrendite

Die Sollrendite definiert die Anlageerträge, welche eine Vorsorgeeinrichtung benötigt, um ihren Deckungsgrad auf gleichem Niveau zu halten.

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Technische Grundlagen

Die Berechnung der Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung wird durch den Pensionskassenexperten mittels der technischen Grundlagen vorgenommen. Die technischen Grundlagen BVG2010 berücksichtigen die neusten Entwicklungen, z.B. zur Langlebigkeit oder Invalidierungswahrscheinlichkeit.

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Technischer Zinssatz

Der technische Zinssatz ist eine versicherungsmathematische Berechnungsgrösse, mit der sich die künftigen Verpflichtungen der Pensionskasse bestimmen lassen. Er ist Ausdruck der in Zukunft erwarteten Anlageerträge und beeinflusst unter anderem das Deckungskapital der Rentner, die Verzinsung der Altersguthaben im Leistungsprimat sowie den Umwandlungssatz im Beitragsprimat.

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Umwandlungssatz

Was bedeutet der Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz wird bei einer Pensionierung angewendet, um auszurechnen, wie hoch eine jährliche Altersrente ausfällt, ausgehend vom angesparten Kapital.

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